gültig für den Merseburger Dom mit Kreuzgang, Michaeliskapelle, Ausstellung in der Südklausur, Kapitelhaus, Kapitelhausgarten, KinderDomusMerseburch
Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Merseburger Dom und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Domensembles erkennen Sie die Regelungen der Hausordnung an.
1.) Zweck der Hausordnung
Diese Hausordnung dient dazu, den Besuch des Merseburger Doms in angenehmer Atmosphäre zu erleben. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Kritik Ihrerseits nehmen wir ernst und freuen uns deshalb über Verbesserungsvorschläge und Anregungen.
2.) Hausrecht
Die Verwaltung der Vereinigten Domstifter übt, vertreten durch den Stiftsdirektor, das Hausrecht aus. Auf Weisung des Stiftsdirektors wird die Ausübung des Hausrechts auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Besucherservice sowie des Veranstaltungsmanagements und Marketings der Vereinigten Domstifter übertragen. Den Anweisungen des Personals ist daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der von den Vereinigten Domstiftern verwahrten Kulturgüter.
3.) Gültigkeit der Eintrittskarten und Zugangsberechtigung
Während der touristischen Öffnungszeiten ist das Betreten des Doms und der zugehörigen Räumlichkeiten im Domensemble nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.
Beim Betreten des Domensembles sind die Eintrittskarten zum Entwerten vorzuweisen und danach im Rahmen der gesamten Besuchszeit mitzuführen. Die Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Zutritt, entwertete Eintrittskarten verlieren beim Verlassen des Domensembles ihre Gültigkeit.
Der Kauf von ermäßigten Eintrittskarten erfordert eine Nachweispflicht in der Regel durch Vorlage eines amtlichen Dokumentes (z. B. Student/innen, Schüler/innen, ALG II, Schwerbeschädigte).
Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos zurückzugeben. Die betroffenen Personen können zukünftig vom Besuch ausgeschlossen werden. Die Vereinigten Domstifter behalten sich vor, Strafanzeige zu erstatten.
Gesamtkarten sind personengebunden, sie sind nicht übertragbar. Sie berechtigen ab dem Kaufdatum für die Dauer des Festivals den Dom zu den entsprechenden festivalbezogenen Veranstaltungen zu besuchen.
Die Gesamtkarte muss bei jedem Besuch vorgelegt werden, wenn nötig ist die Berechtigung durch den Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument nachzuweisen.
4.) Verhaltensregeln und Haftung
Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich dem Charakter des Gotteshauses angemessen zu verhalten und alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
Der Dom ist ein Gotteshaus und ist auch während der touristischen Öffnungszeit ein Ort des persönlichen Gebets und der Besinnung. Daher sind alle Besucherinnen und Besucher gehalten, sich der Würde des Gotteshauses angemessen zu verhalten. Lautes Sprechen und Umherrennen sind daher zu unterlassen. Die Besucherinnen und Besucher sollen eine der Würde des Doms angemessene Bekleidung tragen.
Alle gesperrten Bereiche der Kirche – insbesondere der Altarraum und die Orgelempore – sind für eine Besichtigung nicht zugänglich. Ausnahmen gelten nur für befugte Personen und autorisierte Führungen.
Das Rauchen im Domensemble ist nicht gestattet. Ausnahmen können bei Veranstaltungen genehmigt werden. Hierzu werden separate Bereiche zum Rauchen ausgeschildert.
Tiere dürfen nicht in den Dom sowie in die angrenzenden Räumlichkeiten mitgenommen werden, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden.
Essen und Trinken ist im Dom und in den Ausstellungsbereichen der Südklausur sowie im Kapitelhaus nicht gestattet.
Mobiltelefone sind auf „lautlos“ zu stellen; das Benutzen der Mobiltelefone außerhalb des Doms, des Kapitelhauses und der Ausstellungsbereiche hat so zu erfolgen, dass andere Besucherinnen und Besucher hierdurch nicht gestört werden.
Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Laufrädern, etc. in den Dom und in die angrenzenden Räumlichkeiten des Domareals ist aus Sicherheitsgründen und zum Schutz unserer Besucherinnen und Besucher vor unangemessenen Beeinträchtigungen oder gar Störungen nicht gestattet. Diese Gegenstände müssen außerhalb des Doms verbleiben.
Personen in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist der Zutritt nicht gestattet bzw. können im Verlauf des Besuchs durch das Personal des Besucherservices des Geländes verwiesen werden.
Kinder unter sechs Jahren dürfen den Dom und die angrenzenden Räumlichkeiten nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
Schulklassen und Hortgruppen sowie andere Kinder- und Jugendgruppen dürfen das Domensemble nur in Begleitung von Lehrkräften und Aufsichtspersonen besichtigen. Diese müssen aus versicherungstechnischen Gründen während der gesamten Zeit des Dombesuchs anwesend sein und die Gruppe ausreichend beaufsichtigen.
Das Berühren der Exponate sowie das Hantieren mit Gegenständen, die eine Beschädigung der Kunstwerke verursachen könnten, ist nicht gestattet.
Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Kunstwerke werden einzelne Bereiche des Domensembles videoüberwacht. Diese Bereiche sind ausgewiesen.
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarm- sowie der Brandmeldeanlage. Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Kinder verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleiter/innen.
Durchgänge, Treppen und Notausgänge dürfen nicht verstellt werden. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Führungen durch den Dom sowie die angrenzenden Räumlichkeiten dürfen nur von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Vereinigten Domstifter durchgeführt werden. Nicht angestellte Gästeführer/innen dürfen nur mit einer ausdrücklichen Autorisierung durch die Vereinigten Domstifter eine Führung abhalten.
Rollstühle dürfen im Dom und im gesamten Domensemble benutzt werden. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern wird die Mitnahme einer Begleitperson empfohlen.
5.) Fotografieren und Filmen
Filmen und Fotografieren ist ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt. Die Verwendung von Blitzlicht und Stativ ist gestattet.
Beim Filmen und Fotografieren sind die Persönlichkeitsrechte der anderen Besucherinnen und Besucher zu beachten.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der medialen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Vereinigten Domstifter gestattet.
6.) Garderobe und Fundsachen
Sperriges Handgepäck (Rucksäcke und Taschen größer als DIN A 3) sowie nasse Schirme dürfen nicht mit in den Dom und die angrenzenden Räumlichkeiten (vor allem Ausstellungsräume) mitgenommen werden. Für die Aufbewahrung der genannten Gegenstände stehen Schließfächer bzw. Schirmständer zur Verfügung.
Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsache behandelt. Eine Haftung seitens der Vereinigten Domstifter für die im Garderobenbereich abgelegten Wertsachen ist ausgeschlossen.
Gegenstände, die im Domensemble gefunden werden, bitten wir an der Domkasse abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Für das Nachsenden liegengebliebener Gegenstände wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach Aufwand und Versandgebühren richtet.
7.) Schlussbestimmung
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie liegt im Kassenbereich aus. Außerdem kann sie auf der Internetseite www.merseburger-dom.de eingesehen werden.
Naumburg, den 02.03.2020
Dr. Holger Kunde
Stiftsdirektor
